X
eBuSy App
productive web GbR
Kostenlos

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Buchung und Nutzung der Tennis-Traglufthalle

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen und die Nutzung der Tennis-Traglufthalle des

Tennis Academy Jovanovski
Schillerstrasse 12
63906 Erlenbach

– nachfolgend „Betreiber“ genannt.

Die AGB gelten für Mitglieder und Gastspieler, die über das Online-Buchungssystem eBuSy oder gegebenenfalls auf anderem vom Betreiber vorgesehenem Weg Hallenplätze buchen.

Mit der Buchung eines Hallenplatzes erkennt der Nutzer diese AGB sowie die geltende Hallenordnung an.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchung der Hallenplätze erfolgt grundsätzlich über das Online-Buchungssystem eBuSy.

Die im Buchungssystem angezeigten freien Zeiten, Preise und Buchungsbedingungen sind maßgeblich. Mit Abschluss der Buchung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zur Nutzung des gebuchten Hallenplatzes ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung durch das Buchungssystem beziehungsweise den Betreiber zustande.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und Buchung korrekte und vollständige Angaben zu machen.

Buchungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Platzkapazitäten und der im Buchungssystem festgelegten Buchungsregeln möglich.

3. Preise und Bezahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem ausgewiesenen Preise.

Die Preise können für Mitglieder und Gastspieler unterschiedlich sein. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Preisübersicht.

Die Bezahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungswege oder nach einer gegebenenfalls gesonderten Zahlungsvereinbarung mit dem Betreiber.

Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarte Platzgebühr fristgerecht und vollständig zu bezahlen.

Sofern eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann oder ausbleibt, ist der Betreiber berechtigt, den Nutzer zur Zahlung aufzufordern und die gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.

4. Stornierung und Änderung von Buchungen

Stornierungen und Änderungen sind grundsätzlich über das Buchungssystem eBuSy vorzunehmen, soweit diese Funktion zur Verfügung steht. Andernfalls ist eine Kontaktaufnahme mit dem Betreiber erforderlich.

Für die Stornierung gelten folgende Regelungen:

  • Stornierungsfrist: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Spielzeit möglich.

  • Nach Ablauf der Stornierungsfrist: Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt kann die vereinbarte Platzgebühr grundsätzlich in voller Höhe berechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  • Umbuchungen: Eine Umbuchung ist nur nach Maßgabe der verfügbaren Zeiten und der Buchungsregeln möglich.

Gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.

Der Betreiber empfiehlt, eine Buchung möglichst frühzeitig zu stornieren, wenn der Termin nicht wahrgenommen werden kann.

5. Ausfall, Sperrung und Stornierung durch den Betreiber

Der Betreiber ist berechtigt, Hallenplätze aus wichtigen Gründen vorübergehend zu sperren oder Buchungen zu stornieren. Solche Gründe können insbesondere sein:

  • technische Defekte oder Schäden an der Traglufthalle,

  • notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten,

  • witterungsbedingte Gefahren oder außergewöhnliche Wetterbedingungen,

  • Sicherheitsrisiken, insbesondere bei außergewöhnlichen Wind- oder Schneelasten,

  • behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine sichere Nutzung verhindern.

Bereits bezahlte Gebühren für nicht erbrachte Nutzungsleistungen werden in diesen Fällen erstattet oder, sofern vereinbart, gutgeschrieben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Der Betreiber bemüht sich, betroffene Nutzer möglichst frühzeitig über Ausfälle oder Änderungen zu informieren.

6. Nutzungszeiten und Pünktlichkeit

Die gebuchte Spielzeit ist verbindlich. Sie umfasst ausschließlich den im Buchungssystem angegebenen Zeitraum.

Der Platz darf erst ab Beginn der gebuchten Spielzeit betreten und muss mit deren Ende freigegeben werden. Ein verspäteter Spielbeginn berechtigt grundsätzlich nicht zur Verlängerung der Spielzeit.

Die Nutzer haben die Halle rechtzeitig zu verlassen, damit nachfolgende Buchungen pünktlich beginnen können.

Eine Nutzung über die gebuchte Zeit hinaus ist nur zulässig, wenn der anschließende Zeitraum frei ist und eine entsprechende Buchung oder Freigabe vorliegt.

7. Hallenordnung und Verhalten

Alle Nutzer sind verpflichtet, die Hallenordnung, die ausgehängten Sicherheitsvorschriften und die Anweisungen des Betreibers zu beachten.

Insbesondere gelten folgende Regeln:

  • Die Halle darf nur mit geeignetem, sauberem und für den Hallenboden zugelassenem Tennisschuhwerk betreten werden.

  • Verschmutzungen und Beschädigungen sind zu vermeiden.

  • Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

  • Rauchen und offenes Feuer sind in der Halle untersagt.

  • Glasbehälter und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht in den Spielbereich mitgebracht werden.

  • Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers mitgebracht werden.

  • Flucht- und Rettungswege sowie technische Einrichtungen müssen jederzeit freigehalten werden.

  • Die Sicherheits- und Betriebseinrichtungen der Traglufthalle dürfen nicht verändert oder manipuliert werden.

Die Halle darf nur zum Tennisspielen und zu den vom Betreiber ausdrücklich zugelassenen Zwecken genutzt werden.

8. Besondere Sicherheitsregeln für die Traglufthalle

Die Traglufthalle ist eine technisch betriebene Sportstätte. Alle Nutzer sind verpflichtet, besondere Sicherheitsvorgaben zu beachten.

Bei erkennbaren Beschädigungen, ungewöhnlichen Geräuschen, Druckverlust, technischen Störungen oder sonstigen Gefahren ist das Spielen unverzüglich einzustellen und der Betreiber zu informieren.

Bei einer Gefahrenmeldung, Räumungsaufforderung oder sonstigen sicherheitsbedingten Anweisung ist die Halle unverzüglich und auf dem vorgesehenen Fluchtweg zu verlassen.

Technische Anlagen, Notausgänge, Türen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht eigenmächtig bedient, blockiert oder verändert werden.

Die Nutzung der Halle ist untersagt, wenn der Betreiber sie aus Sicherheitsgründen gesperrt hat.

9. Verantwortung für Mitspieler und Gäste

Der buchende Nutzer ist dafür verantwortlich, dass seine Mitspieler und gegebenenfalls mitgebrachten Gäste die geltenden AGB und die Hallenordnung beachten.

Der Nutzer hat seine Mitspieler auf besondere Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.

Für Schäden, die durch den Nutzer oder seine Mitspieler schuldhaft verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

10. Haftung

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

Die Nutzer sind verpflichtet, Schäden oder Gefahren unverzüglich dem Betreiber mitzuteilen.

11. Schäden und Verunreinigungen

Beschädigungen an der Halle, am Hallenboden, an der Ausstattung oder an technischen Einrichtungen sind unverzüglich zu melden.

Wer einen Schaden schuldhaft verursacht, haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den daraus entstehenden Schaden.

Bei außergewöhnlichen Verunreinigungen oder Schäden, die über die übliche Nutzung hinausgehen, können die tatsächlich entstandenen und rechtlich erstattungsfähigen Reinigungs- oder Reparaturkosten geltend gemacht werden.

12. Minderjährige

Minderjährige dürfen die Halle im Rahmen der geltenden Buchungs- und Nutzungsbedingungen nutzen.

Soweit für den Abschluss eines Buchungsvertrags eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist, muss diese vorliegen.

Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass minderjährige Nutzer die geltenden Sicherheitsregeln und die Hallenordnung beachten. Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Buchung und Nutzung der Tennis-Traglufthalle gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen zu den verarbeiteten Daten, den Verarbeitungszwecken und den Rechten der betroffenen Personen sind der gesonderten Datenschutzerklärung für das eBuSy-Buchungssystem zu entnehmen.

14. Änderungen der AGB

Der Betreiber kann diese AGB anpassen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer zumutbar sind.

Für bereits abgeschlossene Buchungsverträge gelten Änderungen nicht automatisch rückwirkend. Gesetzliche Anforderungen an die Einbeziehung und Wirksamkeit geänderter AGB bleiben unberührt.

Die jeweils geltende Fassung wird im Buchungssystem oder an geeigneter Stelle veröffentlicht.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Der Betreiber wünscht allen Nutzern viel Freude und eine angenehme Zeit in der Tennis-Traglufthalle.